Auf dieser Seite finden Sie die Förderrichtlinie zur dreijährigen Ensembleförderung im Bereich Musik beim Senator für Kultur.
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Bremen verfügt mit den Bremer Philharmonikern, der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen und einer vielfältigen freien Musikszene über eine ausgeprägte Orchester- und Ensemblekultur. Mit der Hochschule für Künste Bremen ist die Stadt zugleich ein wichtiger Ausbildungsstandort für hochqualifizierte Musiker:innen.
Ziel der Ensembleförderung ist es, ausgewählten professionellen Ensembles über einen Zeitraum von drei Jahren Planungssicherheit und eine verlässliche Arbeitsgrundlage zu geben. Die Förderung soll dazu beitragen, die künstlerische Entwicklung voranzutreiben, das eigene Profil zu schärfen und professionelle Strukturen nachhaltig weiterzuentwickeln.
Gefördert werden professionelle Ensembles mit besonderer künstlerischer Qualität und einer idealerweise dauerhaften Entwicklungsperspektive, deren künstlerischer und organisatorischer Mittelpunkt in Bremen liegt. Die Förderung erfolgt für den Zeitraum 2027 bis 2029. Ensembles, die sich ausschließlich für einzelne Projekte oder Produktionen zusammenfinden, sind nicht förderfähig.
Die Ensembleförderung wird über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt, um dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass langfristige Planungen für die Ensemblestruktur in der Konstanz wichtig sind und zur Schärfung des künstlerischen Profils beitragen.
Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) sowie der Förderrichtlinie zur Projektförderung Kultur in der Stadtgemeinde Bremen in der jeweils geltenden Fassung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Stadtgemeinde Bremen verfolgt mit der Förderung das Ziel, die besondere künstlerisch-kulturelle Qualität des jeweiligen Ensembles in seinem spezifischen Segment zu fördern. Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die
Antragsberechtigt sind freie professionelle Musikensembles mit mindestens drei Mitgliedern, die seit mindestens einem Jahr kontinuierlich künstlerisch tätig sind und ihren Sitz beziehungsweise ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadtgemeinde Bremen haben.
Der überwiegende Teil der Mitglieder der Stammbesetzung soll seinen künstlerischen Arbeitsmittelpunkt, idealerweise auch den Lebensmittelpunkt in Bremen haben.
Nicht antragsberechtigt sind Ensembles, die ausschließlich oder überwiegend projektbezogen in wechselnden Besetzungen zusammengestellt werden und keine auf Dauer angelegte Ensemblearbeit erkennen lassen.
Es können Fördermittel in Höhe von 5.000 Euro bis 25.000 Euro jährlich beantragt werden. Die Förderung erfolgt als Ensembleförderung für einen Zeitraum von drei Jahren.
Ein Anspruch auf eine Anschluss- oder Dauerförderung besteht nicht. Aus der Gewährung der Ensembleförderung kann insbesondere kein Anspruch auf eine institutionelle Förderung oder eine weitere Förderung nach Ablauf des Förderzeitraums abgeleitet werden. Eine Ensembleförderung kann einem Ensemble aufgrund der Chancengerechtigkeit und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich höchstens zweimal zugesprochen werden.
Zu den grundsätzlich förderfähigen Ausgaben gehören insbesondere Honorare für Musiker:innen, Dirigent:innen, Solist:innen und weitere künstlerisch Mitwirkende sowie damit verbundene Ausgaben, etwa für KSK und GEMA. Förderfähig sind darüber hinaus Ausgaben für künstlerische Leitung, Management und Geschäftsführung, Verwaltung und Organisation, Akquise und Drittmittelgewinnung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sowie Maßnahmen zur Publikumsentwicklung und Vermittlung. Ebenso können Ausgaben für Proben- und Veranstaltungsräume, Dramaturgie, Recherche sowie weitere Maßnahmen berücksichtigt werden, die der künstlerischen Profilierung, Professionalisierung und nachhaltigen strukturellen Weiterentwicklung des Ensembles dienen.
Liegt der geförderte Zweck auch im Interesse von Dritten, sollen diese sich angemessen an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Eine Beteiligung an der Finanzierung kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter (Förderung der Kommunen, Sponsoring, Spenden, Eintrittseinnahmen, Auftrittshonorare, etc.) und durch Eigenmittel erfolgen. Die Förderung setzt eine angemessene Eigenleistung in Form von Barmitteln voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.
Das Antragsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Allgemeinen Förderrichtlinie des Senators für Kultur. Die Antragstellung für die dreijährige Ensembleförderung erfolgt digital über www.kultur.bremen.de. Das dort bereitgestellte Antragsformular ist vollständig auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Dem Antrag sind eine ausführliche Konzeptbeschreibung, eine Planung der vorgesehenen Konzert- und sonstigen künstlerischen Aktivitäten, eine Aufstellung der Stammbesetzung des Ensembles sowie ein nach Förderjahren gegliederter Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Aus der Konzeptbeschreibung sollen insbesondere die Ausgangslage des Ensembles, die künstlerischen und strukturellen Ziele für den dreijährigen Förderzeitraum sowie die angestrebte weitere Entwicklung und die hierfür vorgesehenen Arbeitsweisen und Maßnahmen hervorgehen. Der vollständige Antrag muss bis spätestens zum 30. September des Vorjahres digital eingegangen sein.
Die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Anträge werden durch eine Fachjury bewertet. Die Jury spricht auf Grundlage der eingereichten Unterlagen eine Förderempfehlung aus. Die Förderentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Fachjury und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch den Senator für Kultur. Aus der Empfehlung der Fachjury kann kein Anspruch auf eine Förderung oder auf eine bestimmte Förderhöhe abgeleitet werden.
Diese Fördergrundsätze treten am 1. September 2026 in Kraft.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie zur Projektförderung Kultur in der Stadtgemeinde Bremen in der jeweils geltenden Fassung.