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Gasmangellage - Energiesparhinweise für Kultureinrichtungen

Die angespannte Situation infolge des Ukraine-Krieges und einer u.a. daraus resultierenden Gasmangellage ist allen bewusst. Es wurden bereits diverse Maßnahmen unternommen, um der problematischen Lage entgegenzusteuern. Auf dieser Seite werden wir über derzeitige und zukünftige Entwicklungen und Hinweise informieren, die für die Kultureinrichtungen im Land Bremen zu beachten sind.

Allgemeine Hinweise;

Kulturgutschutz;

Wichtige Dokumente zur Gasmangellage/Energiesparen

Allgemeine Hinweise

19. Oktober 2023

Wie bereits am 29. März dieses Jahr berichtet (siehe Absatz hierunter), hat der Senat Globalmittel zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise zur Unterstützung von insbesondere Zuwendungsempfangende bei Energiemehrkosten beschlossen. Kultureinrichtungen können als sogenannte Billigkeitsleistung (also nachrangig und damit eher zum Jahresende) wie bekannt nicht nur Mittel beim Energie-Fonds des Bundes beantragen, sondern auch Aufstockungsbeträge aus Bremen.

In diesem Zusammenhang weist der Senator für Kultur nunmehr auf das konkrete Antragsverfahren für Kultur hin. Die beigefügte Dezentrale Richtlinie ist nunmehr in Kraft gesetzt, und baut grds. auf den Kulturfonds Energie auf. Die Aufstockung des Entlastungsbetrags maximal bis zur Höhe der förderfähigen Mehrkosten bei Kultur ist grds. unter Vorlage des Bundesbescheids möglich. Reichen Sie zur Beantragung bitte ausgefüllt die untenstehende Excel-Datei nebst dem Bewilligungsbescheid ein. Nach Rücksprache mit der Bremer Aufbau-Bank wird die Vorlage der Bescheide für die 1. Tranche dabei bei Ihnen bis spätestens Mitte November erwartet.

Auch sofern Sie über den Kulturfonds Energie nicht förderberechtigt sind, ist unter Umständen der anteilige Ausgleich nicht eigenständig zu finanzierender Energiemehrkosten möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen bitte bis spätestens 03.11.2023 unter Angabe der Versorgungsart an Ihre bekannten Ansprechpartner:innen.

Dezentrale Richtlinie Kultur (pdf, 173.3 KB)
Berechnungstool Ausgleichszahlung FHB mit Bescheid (xlsx, 22 KB)

29. März 2023

Der Senat hat in seiner gestrigen Sitzung (28. März 2023) die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes zur Gewährung von Hilfen des Bundes für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende im Land Bremen beschlossen. Damit sollen Einrichtungen der Kultur in diesem Jahr von den teils stark gestiegenen Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges entlastet werden. Sehen Sie dazu die Pressemitteilung des Bürgermeisters und Senators für Kultur: Senat stimmt der Umsetzung des "Kulturfonds Energie des Bundes" in Bremen zu

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Antragsmöglichkeiten des Bundes, die Sie ab sofort unter folgendem Link nutzen können: Kulturfonds Energie. Bitte beachten Sie dabei die auf der Homepage in den FAQ veröffentlichen Antragsfristen (für die 1. Tranche (01.01. - 31.03.23 bis spätestens 30.06.2023)).

Ferner hat der Senat in der Sitzung die Vorlage „Globalmittel zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise - Unterstützung insbesondere von Zuwendungsempfangenden bei Energiemehrkosten“ beschlossen. Für den Kulturbereich dienen diese Mittel der Aufstockung des Kulturfonds Energie des Bundes. Zur konkreten Umsetzung sind noch Gremienbeschlüsse erforderlich. Dafür sind derzeit die Deputation für Kultur am 12. April 2023 und der Haushalts- und Finanzausschuss am 21. April 2023 avisiert.

1. September 2022

Aktuell sind zwei Bundesverordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen veröffentlicht worden, die am 1.9.2022 in Kraft getreten sind. Dabei geht es u.a. um Regelungen zur Raumtemperatur in Gebäuden, die Warmwassernutzung oder die Beleuchtung von Gebäuden.

Die Kultureinrichtungen sind aufgerufen, diese Hinweise jeweils und soweit möglich für ihren Bereich zu beachten. Dabei gilt grundsätzlich, dass

  • die Raumtemperatur auf 19 Grad gesenkt wird,
  • keine Beheizung von Gemeinschaftsflächen erfolgt,
  • kein Warmwasser erzeugt wird und
  • keine Gebäude von außen beleuchtet werden

Kulturgutschutz in der Energiekrise

24. November 2022

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stuft bedeutsame Kulturgüter und Kulturgut bewahrende Einrichtungen als sogenannte Kritische Infrastruktur (KRITIS) ein. Dies basiert auf einer im Jahr 2011 von Bund und Ländern beschlossene Einteilung der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) in 9 Sektoren (seit 2021 sind es 10 Sektoren). Die Einteilung stellt eine gemeinsame Grundlage von Staat und Wirtschaft beim Schutz Kritischer Infrastrukturen dar. Hier ist der Sektor "Medien und Kultur" verankert: Medien und Kultur - BBK (bund.de).

Kulturgutschutz ist Aufgabe von Bund und Ländern, mit dem gemeinsamen Ziel der
Bewahrung unseres kulturellen Erbes. Archive, Museen und Bibliotheken sind für die
Aufbewahrung identitätsstiftender Kulturgegenstände und Dokumente verantwortlich.
Kulturgut, das in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist, sich in
öffentlichem Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen Kulturgut bewahrenden
Einrichtung oder im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung
befindet, die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird, besitzt
als nationales Kulturgut einen besonderen Schutzstatus [§ 6 Absatz 1 Nr. 1 bis 3
Kulturgutschutzgesetz (KGSG)]. KGSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Die aktuelle Energiekrise fordert auch von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen die Umsetzung effizienter Maßnahmen zur Energieeinsparung. Bei der Umsetzung hat der Schutz und Erhalt des Kulturguts vor irreversiblen Schäden jedoch oberste Priorität. So ist etwa die kontinuierliche Sicherstellung bestimmter klimatischer Anforderungen (Temperatur, Luftfeuchte ggf. zusätzlicher Luftumwälzung/ Luftaustausch) zur Vermeidung schwerwiegender Schädigungen z. B. durch Schimmelbildung, Korrosion, Entstehung gefährlicher Gase oder direkten mechanischen Schäden erforderlich.

Welche Maßnahmen in den einzelnen Museen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und der Funktionsfähigkeit der Häuser sowie der konservatorischen Anforderungen des Sammlungsguts umsetzbar sind, wird individuell geprüft.

Am 21.9.2022 fand ein digitales Treffen zwischen der Kulturstaatsministerin Claudia Roth und den Kulturministerinnen und -ministern der Länder sowie den kommunalen Spitzenverbänden statt, um sich über die Folgen der Gasmangellage für die Kultur und geeignete Maßnahmen im Falle einer Gasnotlage zu verständigen. In dem Gespräch unterstrichen Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände die Bedeutung der Kultur und verabschiedeten gemeinsame Empfehlungen für den Fall einer Gasnotlage. Die "Gemeinsame Grundsatzerklärung von Bund und Ländern" und die "Gemeinsame Empfehlungen für Maßnahmen im Fall einer Gasnotlage" stehen hier zum Download zur Verfügung: Bund-Länder-Gespräch zur Gasmangellage

Wichtige Dokumente zur Gasmangellage/Energiesparen

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (pdf, 242.3 KB)

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (pdf, 267.1 KB)

Eckpunktepapier des Senats zur Vorbereitung auf eine drohende Gasmangellage und zur Erstellung des Landesvorsorgeplans (pdf, 413.7 KB)