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Förderschwerpunkte der Projektförderung

Im Online-Antragsformular zum allgemeinen Projektmittelverfahren sowie zum Projektmittelverfahren „Junge Szene und Subkultur” des Senators für Kultur müssen Sie unter den Angaben zum Projekt einen Förderschwerpunkt auswählen.
Nach dieser Auswahl entscheidet sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung Ihres Antrags.
Im allgemeinen Projektmittelverfahren wird außerdem festgelegt, inwieweit Ihr Projekt innerhalb eines Förderschwerpunkts als förderfähig eingestuft wird.

Diese Seite soll Ihnen dabei helfen, den richtigen Förderschwerpunkt für Ihr Projekt zu finden. Es sind auch Projekte förderfähig, die in unterschiedliche Förderschwerpunkte passen. Lesen Sie hierzu bitte den Absatz „Interdisziplinäres Projekt” weiter.

Bildende Kunst (inkl. Performance)

Unterstützt werden Projekte im Bereich der bildenden Kunst zur Realisierung neuer künstlerischer Produktionen. Gefördert werden insbesondere Einzel- oder Gruppenvorhaben, die ästhetische Prozesse signifikant vorantreiben und zu einer größeren Sichtbarkeit künstlerischen Schaffens führen.

Ziel der Förderung

Künstler:innen brauchen verlässliche und nachhaltige Förderformate, die es ihnen ermöglichen, künstlerisch zu arbeiten, ihre Werke öffentlich zu präsentieren, sie bekannt zu machen, zu erörtern und darüber in den gesellschaftlichen Diskurs zu treten. Ein wesentlicher Aspekt der Bremer Kunstförderung ist deshalb neben diversen anderen Förderformaten auch die inter/nationale Netzwerkbildung der Kunstszene mit- und untereinander, um sowohl den Kulturaustausch als auch die Bremer Städtepartnerschaften effektiv voranzutreiben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden diverse Projekte der bildenden Kunst: Realisierung neuer Werke (durabel oder temporär), Einzel- und Gruppenausstellungen, Publikationen und Webauftritte. Unterstützt werden ferner Projekte, die die Voraussetzungen für konkrete künstlerische Vorhaben schaffen, wie beispielsweise Rechercherreisen und andere qualifizierende Maßnahmen. Unabhängig vom jeweiligen künstlerischen Schwerpunkt sind alle Akteurinnen und Akteure der bildenden Kunst eingeladen, Anträge in Projektmittelverfahren einzureichen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden professionelle Einzelkünstler:innen, Kollektive, Institutionen und gemeinnützige Vereine etc. Die Professionalität kann durch einschlägige Qualifikationen wie Studienabschlüsse und/oder durch die Ausstellungstätigkeit (über CV, Portfolio oder Ausstellungskataloge) nachgewiesen werden.

Kontakt und Beratung

Zuständiges Fachreferat
Referat 12
Bildende Kunst, Kunst im öffentlichen Raum, Städtische Galerie, Literatur, Filmkunst/Medien, Kulturaustausch und Regional- und Minderheitensprachen

Simone Ewald

Referentin für Bildende Kunst
Referat 12 Bildende Kunst und Kunst im öffentlichen Raum

Beratende Verbände

Antje Schneider

Berufsverband Bildender Künstler*innen e.V

Am Deich 68/69 (Vorderhaus)
28199 Bremen

Norah Limberg

Künstlerinnenverband Bremen, GEDOK

Am Deich 68/69 (Vorderhaus)
28199 Bremen

Film und Medien

Förderung von Filmprojekten, Medienkunst, Festivals oder Medienkompetenzprojekten.
Ziel ist die Stärkung einer vielfältigen und unabhängigen Film- und Medienlandschaft, einschließlich neuer Medienformate und interaktiver Angebote.

Ziel der Förderung

Filmschaffende brauchen verlässliche und nachhaltige Förderformate, die es ihnen ermöglichen, künstlerisch zu arbeiten, ihre Werke öffentlich zu präsentieren, sie bekannt zu machen, zu erörtern und darüber in den gesellschaftlichen Diskurs zu treten. Ein wesentlicher Aspekt der Bremer Filmförderung ist deshalb neben diversen anderen Förderformaten auch die inter/nationale Netzwerkbildung der Filmszene mit- und untereinander, um u.a. sowohl den Kulturaustausch als auch die Bremer Städtepartnerschaften effektiv weiter zu stärken.

Was wird gefördert?

Recherchen, dramaturgische Aufbereitung und die Entwicklung eines filmischen Konzeptes sowie die Verwirklichung filmischer Ideen, Filmdrehe und Postproduktionen eignen sich grundsätzlich für die Antragsstellung. Willkommen sind alle Facetten der Film- und Medienkunst: klassische, dokumentarische, (non-)lineare, audiovisuelle Projektideen, solche mit Installationscharakter sowie all jene, die sich an den Grenzen der Medienkunst bewegen.

Kontakt und Beratung

Zuständiges Fachreferat
Referat 12
Bildende Kunst, Kunst im öffentlichen Raum, Städtische Galerie, Literatur, Filmkunst/Medien, Kulturaustausch und Regional- und Minderheitensprachen

Dr. Alexandra Tacke

Referatsleiterin
Referat 12: Bildende Kunst, Kunst im öffentlichen Raum, Städtische Galerie, Literatur, Filmkunst, Regional- und Minderheitensprachen, öffentliche Bibliotheken, Kulturaustausch

Der Senator für Kultur
Altenwall 15/16
28195 Bremen

Beratender Verband

Saskia Wegelein

Filmbüro Bremen e.V.

Hinter der Holzpforte 1
28195 Bremen

Ilona Rieke

Filmbüro Bremen e.V.

Hinter der Holzpforte 1
28195 Bremen

Frauenkultur

Projekte, die die kulturelle Teilhabe, Sichtbarkeit und Förderung von Frauen stärken, wie z.B. durch Ausstellungen, Veranstaltungen oder Netzwerke sowie Projekte mit einem emanzipatorischen, feministischen oder bildungsorientierten Ansatz.

Zweck der Förderung

In diesem Förderfeld werden Projekte gefördert, die die Gleichstellung von Frauen in Gesellschaft, die Begegnung und Teilhabe von Frauen, Selbstbestimmung und Selbstwert von Frauen mit den Mitteln der kulturellen Bildung oder anderer künstlerischer Mittel fördern.

Ziel der Förderung

Ziel ist die Förderung eines gendergerechten Kunst- und Kulturbegriffes, die Thematisierung von frauenspezifischen Themen, der Erhalt des kulturellen Erbes von Frauen und die Förderung der Gleichbehandlung von Frauen mit den Mitteln von Kunst und Kultur.

Was wird gefördert?

In dieser Sparte können Projektanträge für Frauen und für FLINTA* gestellt werden. Die Abgrenzung zur Sparte Queerkultur ergibt sich aus den Zielsetzungen.
Die Zuordnung zu den Sparten ist unabhängig von der Verleihung des Frauenkulturförderpreises. Bei der Auswahl werden alle künstlerischen Sparten berücksichtigt.

Förderkriterien

Die Auswahlkriterien der Fachjury sind: Hoher Innovationsgrad, Vielfalt des künstlerischen Ausdrucks und der Formate, Virtuosität der Musiker:innen/Tänzer:innen/Kulturakteur:innen, Anschubförderung für neue Ideen/Antragstellende, Inhalt mit relevantem, aktuellem gesellschaftlichen Bezug, hohes gesellschaftliches Veränderungspotenzial, hohe Nachhaltigkeit.
Seit dem letzten Jahr vergibt die Jury auch Punkte für die Form des Antrags.

Kontakt und Beratung

Zuständiges Fachreferat
Es wird auf Anfrage eine Einzelberatung angeboten. Kontaktieren Sie das Referat dafür über die angegebene E-Mail-Adresse.

Referat 13
Stadtkultur, Bürgerhäuser, Kulturelle Bildung, Kulturpädagogik, Integration / Migration, Frauenkultur, Queerkultur, Eigenbetriebe kultureller Bildung, Musikschule Bremen

Beratender Verband
Stadtkultur Bremen e.V. bietet individuelle Beratungstermine an. Kontaktieren Sie Stadtkultur Bremen e.V. dafür über die angegebene E-Mail-Adresse.

Stadtkultur Bremen e.V.

Interkulturelle Kulturarbeit

Förderung von Projekten, die den kulturellen Austausch und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft unterstützen.
Ziel ist es, Vielfalt als Chance zu begreifen und durch gemeinsame kulturelle Aktivitäten Brücken zwischen unterschiedlichen Communities zu bauen.

Zweck der Förderung

Schwerpunkt in der Sparte Interkultur ist die Förderung von Teilhabe am kulturellen Leben und Begegnung verschiedener Kulturen und Menschen mit Migrationshintergrund. Durch die Zusammenarbeit mit Migrant*innenorganisationen und Künstler*innen mit interkulturellem Hintergrund soll ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Kulturangebot sichergestellt werden, das allen Menschen, gleich welcher Herkunft, den Zugang zum kulturellen Angebot ermöglicht.

Ziel der Förderung

Durch die Förderung der kulturellen Kommunikation soll zur Schaffung eines Bewusstseins für die Bedürfnisse verschiedener Kulturen und ihrer Lebenslagen beigetragen werden und Vorurteile sowie struktureller Rassismus abgebaut werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle künstlerischen Formate. Hierbei kann es sich um professionelle Kunst oder um ehrenamtliches Engagement, niedrigschwellige Projekte oder Projekte mit einem professionellen Kunst- und Kulturbegriff handeln. In den Projekten sind die Teilnehmenden aktiv beteiligt und wirken an der Aufführung oder der Präsentation selbst mit.

In der Sparte Interkultur haben wir zwei Fördertöpfe. Neben dem Fördertopf Interkultur haben wir in dieser Sparte einen zweiten Topf Migrant*innenkulturarbeit, in dem insbesondere neue Antragstellende mit interkulturellem Hintergrund und Migrant*innenvereine in kleineren Projekten als Impulsförderung gefördert werden sollen. Die Jury ordnet die Anträge den beiden Töpfen selbständig zu, daher muss hier keine Differenzierung bei der Antragstellung erfolgen.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Familienfeiern, religiöse Feiern.

Förderkriterien

Die Auswahlkriterien der Fachjury sind: Hoher Innovationsgrad, Vielfalt des künstlerischen Ausdrucks und der Formate, Virtuosität der Musiker:innen/Tänzer:innen/Kulturakteur:innen, Anschubförderung für neue Ideen/Antragstellende, Inhalt mit relevantem, aktuellem gesellschaftlichen Bezug, hohes gesellschaftliches Veränderungspotenzial, hohe Nachhaltigkeit.
Seit dem letzten Jahr vergibt die Jury auch Punkte für die Form des Antrags.

Kontakt und Beratung

Zuständiges Fachreferat
Es wird auf Anfrage eine Einzelberatung angeboten. Kontaktieren Sie das Referat dafür über die angegebene E-Mail-Adresse.

Referat 13
Stadtkultur, Bürgerhäuser, Kulturelle Bildung, Kulturpädagogik, Integration / Migration, Frauenkultur, Queerkultur, Eigenbetriebe kultureller Bildung, Musikschule Bremen

Beratender Verband
Stadtkultur Bremen e.V. bietet individuelle Beratungstermine an. Kontaktieren Sie Stadtkultur Bremen e.V. dafür über die angegebene E-Mail-Adresse.

Stadtkultur Bremen e.V.


Kulturaustausch, Städtepartnerschaft

Unterstützung von kulturellen Austauschprogrammen mit Partnerstädten oder internationalen Kulturkooperationen.
Gefördert werden Projekte, die den interkulturellen Dialog und den europäischen Gedanken stärken.

weitere Informationen folgen in Kürze.

Kulturpädagogik

Projekte, die kulturelle Bildung und kreative Prozesse vermitteln, besonders für Kinder, Jugendliche und benachteiligte Gruppen.
Die Förderung richtet sich an Vorhaben, die Teilhabe durch künstlerisches Arbeiten ermöglichen.

Zweck der Förderung

Bei Projekten im Bereich Kulturpädagogik handelt es sich um Projekte der kulturellen Bildung mit Kindern und Jugendlichen. Die Kinder und Jugendliche stehen selbst auf der Bühne oder nehmen an dem Projekt aktiv teil. Bei den Projekten handelt es sich häufig um Kooperationen mit Schulen oder mit Bildungsträgern, aber auch um Projekte von Einzelkünstler:innen.

Ziel der Förderung

Im Unterschied zu sozialen Projekten des Sozialressorts oder Bildungsprojekten des Bildungsressorts steht hier der Aspekt der künstlerischen und ästhetischen Bildung im Vordergrund. Die Projekte werden durchgeführt von professionellen Künstler:innen, Kunst- oder Theaterpädagogen. Hierdurch soll die Qualität der kulturellen Bildung sichergestellt werden.

Was wird gefördert?

Im Unterschied zur Sparte Theater oder Tanz wird hier die aktive Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Projekt gefördert, während in der Tanz- oder Theaterförderung die Kinder und Jugendlichen Zuschauer:innen sind.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden soziale Projekte und reine Bildungsprojekte ohne nennenswerten Kulturbezug, diese Projektmittel werden von den betreffenden Ressorts vergeben.

Kontakt und Beratung

Zuständiges Fachreferat
Es wird auf Anfrage eine Einzelberatung angeboten. Kontaktieren Sie das Referat dafür über die angegebene E-Mail-Adresse.

Referat 13
Stadtkultur, Bürgerhäuser, Kulturelle Bildung, Kulturpädagogik, Integration / Migration, Frauenkultur, Queerkultur, Eigenbetriebe kultureller Bildung, Musikschule Bremen

Beratender Verband
Stadtkultur Bremen e.V. bietet individuelle Beratungstermine an. Kontaktieren Sie Stadtkultur Bremen e.V. dafür über die angegebene E-Mail-Adresse.

Stadtkultur Bremen e.V.

Literatur

Förderung literarischer Projekte wie Einzellesungen, Lesereihen oder Festivals, Schreibwerkstätten und Workshops sowie Recherchereisen. Im Fokus stehen innovative Vermittlungs- und Professionalisierungsformate sowie die literarische Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Themen.

Ziel der Förderung

Autor:innen brauchen verlässliche und nachhaltige Förderformate, die es ihnen ermöglichen, Literaturprojekte zu verwirklichen und zu verbreiten. Dazu gehört auch, dass ihre Werke bei Einzellesungen, Lesereihen und Festivals etc. öffentlich präsentiert, bekannt gemacht und erörtert werden. Ein wesentlicher Aspekt der Bremer Literaturförderung ist deshalb neben diversen anderen Förderformaten auch die inter/nationale Netzwerkbildung der Literaturszene mit- und untereinander, um nicht zuletzt auch den Kulturaustausch – gerade im UNESCO Creative City of Literature-Netzwerk – sowie die Bremer Städtepartnerschaften effektiv weiter zu stärken.

Was wird gefördert?

Lese- und Podcastreihen oder Festivals werden ebenso unterstützt wie Schreibwerkstätten, Workshops sowie Recherchereisen. Gefördert werden innovative Vermittlungs- und Professionalisierungsformate. Willkommen sind alle möglichen Facetten von innovativen Literatur-Projekten.

Kontakt und Beratung

Zuständiges Fachreferat
Referat 12
Bildende Kunst, Kunst im öffentlichen Raum, Städtische Galerie, Literatur, Filmkunst/Medien, Kulturaustausch und Regional- und Minderheitensprachen

Dr. Alexandra Tacke

Referatsleiterin
Referat 12: Bildende Kunst, Kunst im öffentlichen Raum, Städtische Galerie, Literatur, Filmkunst, Regional- und Minderheitensprachen, öffentliche Bibliotheken, Kulturaustausch

Der Senator für Kultur
Altenwall 15/16
28195 Bremen

Beratender Verband

Jens Laloire

Literaturkontor e.V.

Villa Ichon
Goetheplatz 4
28203 Bremen

Musik

Förderung musikalischer Projekte wie Konzerte, Festivals, Nachwuchsarbeit oder Kompositionsförderung.
Sowohl professionelle Ensembles als auch freie Musikszene und innovative Musikformate können Anträge stellen

weitere Informationen folgen in Kürze.

Performance Darstellende Künste

Förderung von Performances an der Schnittstelle zu Theater, Tanz oder Musik, bei denen klassische Sparten überschritten oder experimentelle Formen erprobt werden.
Die Projekte zeichnen sich durch körperlich-präsente, oft nicht nach einem festen Ablauf entwickelte und prozessorientierte Formate aus und eröffnen neue Perspektiven auf darstellende Kunst.

weitere Informationen folgen in Kürze.

Queerkultur

Projekte, die queere Perspektiven sichtbar machen und kulturelle Teilhabe von LSBTIQ*-Personen stärken.
Gefördert werden künstlerische und aktivistische Projekte, die Vielfalt, Sichtbarkeit und Empowerment fördern.

Zweck der Förderung

Gefördert werden künstlerische und aktivistische Projekte in Bremen, die Vielfalt, Sichtbarkeit und Empowerment fördern und somit zur Umsetzung eines Teils des „Aktionsplans gegen Homo-, Trans*- und Interphobie für das Land Bremen. Auf Diskriminierung entschlossen reagieren!“ beitragen.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist es, über kulturelle Projekte die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Homophobie und Cis-Heteronormativität, für Trans- und Interphobie zu fördern, um nachhaltig bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität entgegen zu wirken

Was wird gefördert?

Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTIQ*-Personen, wie zum Beispiel:

  • Aufzeigen und Abbau von Diskriminierung in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft mit kulturellen Mitteln aller Sparten (Theater, Tanz, Musik, Bildende Kunst, Literatur, Film, Kulturelle Bildung, Soziokultur).
  • Begegnungsräume zum Austausch zwischen LSBTIQ*-Personen und nicht-LSBTIQ*-Personen schaffen, zum Abbau von Vorurteilen.
  • Sensibilisierung zu unbewusster Voreingenommenheit, Auseinandersetzung mit Heteronormativität und geschlechtlicher Vielfalt.
  • Sensibilisierung zu Mehrfachdiskriminierung (Intersektionalität).
  • Identifizieren und Bewusstmachen LSBTIQ*-feindlicher Beeinflussungen, Vorurteilen und Denkweisen.
  • Schaffung von „Safe Spaces“, die in einem geschützten Rahmen zum Empowerment von LSBTIQ*-Menschen beitragen, die von Diskriminierung betroffenen sind.

Förderung von diskriminierungsfreier Teilhabe von LSBTIQ*-Personen, wie zum Beispiel:

  • Maßnahmen, die das Selbstbewusstsein und die Bereitschaft und die Fähigkeiten von LSBTIQ*-Personen erhöhen, umfassend gleichberechtigt und diskriminierungsfrei am kulturellen, gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen.
  • Projekte zum zielgruppenspezifischen Empowerment.

Was wird nicht gefördert?

Es können nur Angebote gefördert werden, die öffentlich zugänglich sind. In begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden.

Kontakt und Beratung

Zuständiges Fachreferat
Es wird auf Anfrage eine Einzelberatung angeboten. Kontaktieren Sie das Referat dafür über die angegebene E-Mail-Adresse.

Referat 13
Stadtkultur, Bürgerhäuser, Kulturelle Bildung, Kulturpädagogik, Integration / Migration, Frauenkultur, Queerkultur, Eigenbetriebe kultureller Bildung, Musikschule Bremen


Stadtkultur

Maßnahmen zur kulturellen Belebung und Gestaltung des urbanen Raums, z. B. Stadtfeste oder Kunstaktionen im öffentlichen Raum. Gefördert werden auch Formate, die bürgerschaftliches Engagement und soziale Teilhabe durch Kultur stärken.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung in der Sparte Stadtkultur ist ein lebendiges, vielfältiges und qualitativ hochwertiges Kulturangebot im Zentrum und in den Stadtteilen.
Mit den Mitteln von Kunst und Kultur soll zur Belebung der Quartiere beigetragen und Bürger:innen zur aktiven Teilhabe am kulturellen Leben der Stadt animiert werden. Dabei soll die Teilhabe aller Menschen, Generationen, Geschlechter und Kulturen an kulturellen Veranstaltungen, Festivals, Seminaren und Workshops ermöglicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle künstlerischen Formate. Antragstellende sind zumeist professionelle Kulturschaffende und Träger, die seit vielen Jahren in diesem Bereich aktiv sind. Aber auch neue oder ehrenamtliche Antragstellende sind willkommen und werden in jeder Projektmittelausschreibung mitberücksichtigt. Die Rechtsform ist nicht erheblich.
In Abgrenzung zu den anderen Sparten geht es hier vor allem um eine regionale Förderung zur Sicherstellung des kulturellen Angebotes in der ganzen Stadt und des Zugangs für alle, ohne dass hier bestimmte Zielgruppen besonders hervorgehoben werden. Besondere Schwerpunktförderungen für bestimmte Zielgruppen bieten wir in den Sparten Interkultur, Frauenkultur Kulturpädagogik und Queerkultur an.

Förderkriterien

Die Auswahlkriterien der Fachjury sind: Hoher Innovationsgrad, Vielfalt des künstlerischen Ausdrucks und der Formate, Virtuosität der Musiker:innen/Tänzer:innen/Kulturakteur:innen, Anschubförderung für neue Ideen/Antragstellende, Inhalt mit relevantem, aktuellem gesellschaftlichen Bezug, hohes gesellschaftliches Veränderungspotenzial, hohe Nachhaltigkeit.
Seit dem letzten Jahr vergibt die Jury auch Punkte für die Form des Antrags.

Kontakt und Beratung

Zuständiges Fachreferat
Es wird auf Anfrage eine Einzelberatung angeboten. Kontaktieren Sie das Referat dafür über die angegebene E-Mail-Adresse.

Referat 13
Stadtkultur, Bürgerhäuser, Kulturelle Bildung, Kulturpädagogik, Integration / Migration, Frauenkultur, Queerkultur, Eigenbetriebe kultureller Bildung, Musikschule Bremen

Beratender Verband
Stadtkultur Bremen e.V. bietet individuelle Beratungstermine an. Kontaktieren Sie Stadtkultur Bremen e.V. dafür über die angegebene E-Mail-Adresse.

Stadtkultur Bremen e.V.

Tanz

Unterstützung von Tanzprojekten, Produktionen, Workshops oder Festivals im Bereich des zeitgenössischen und traditionellen Tanzes.
Im Fokus stehen kreative Prozesse, Nachwuchsförderung und die Vermittlung von Tanz als Ausdrucksform.

weitere Informationen folgen in Kürze.

Theater

Förderung von Theaterproduktionen, freien Gruppen, Festivals oder theaterpädagogischen Projekten.
Die Projekte erproben neue ästhetische Formen und greifen gesellschaftlich relevante Themen auf.

weitere Informationen folgen in Kürze.

Interdisziplinäres Projekt

Interdisziplinäre Projekte sind Vorhaben, die mehrere künstlerische Sparten miteinander verbinden, zum Beispiel Musik und Medienkunst oder Literatur und Tanz und daher nicht ausschließlich einer einzelnen Disziplin zugeordnet werden können.
Im Fokus stehen innovative Projekte, die sich über traditionelle Sparten hinwegsetzen und neue Ausdrucksformen sowie Kooperationen ermöglichen. Die fachliche Zuordnung erfolgt durch die Referate des Senators für Kultur. Diese nehmen eine Einschätzung vor und bestimmen, welcher Sparte das Projekt im Verfahren zugeordnet wird. Die Bewertung und Entscheidung erfolgt anschließend durch die Fachjury der jeweils ausgewählten Sparte.

Beantragung

Für die Beantragung wählen Sie im Antragsformular unter "Was ist der künstlerische Schwerpunkt Ihres Projektes?" Interdisziplinäres Projekt.
In dem darunter erscheinenden Feld wählen Sie bitte die Förderschwerpunkte aus, die in Ihrem Interdisziplinären Projekt vorwiegend vertreten sind.

weitere Informationen folgen in Kürze.