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Projektförderung

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Projektförderung des Senators für Kultur.

Projektmittel

Ensembleförderung

Queerkultur

Junge Szene und Subkultur

Corona-Stipendienförderung

Projektmittel

17. Juli 2024

Der Senator für Kultur startet jetzt das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel 2025. Die Anträge sind bis zum 30. September 2024 einzureichen.

Das zentrale Ziel dieser Förderung ist die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Dabei werden insbesondere freie und nicht-institutionsgebundene Künstlerinnen und Künstler in den Blick genommen. Die Ausreichung der Mittel orientiert sich an den Regularien der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr. Erste Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und der Antragsstellung können Sie den FAQs zum Projektmittelverfahren (siehe unten) entnehmen. Zur fairen Honorierung oder Entlohnung verweisen wir auf die hier veröffentlichten Konzepte zu den Honorarempfehlungen der Verbände.

Neu: Der Senator für Kultur nimmt in diesem Verfahren auch bereits Anträge für die Projektmittel 2026 entgegen. Voraussetzung für eine Bearbeitung bereits in diesem Verfahren ist die mit dem Antrag erklärte Absicht, das Jahr 2025 für die Einwerbung weiterer Drittmittel (Bund, Stiftungen etc.) zur Umsetzung des Projekts 2026 zu nutzen. Die Entscheidung, ob das Projekt für 2026 vorgemerkt wird, trifft die Jury, maßgebliches Kriterium ist zusätzlich zu der fachlich-inhaltlichen Jurybewertung, ob die Jury der Einwerbung von Drittmitteln realistische Chancen einräumt. Die Vormerkung für 2026 erlischt, wenn keine Drittmittel eingeworben werden können.

22. Februar 2024

Die Deputation für Kultur hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2024 Projektmittel für freischaffende Künstlerinnen und Künstler für das Jahr 2024 in Höhe von 1,017 Millionen Euro beschlossen. Eine Liste der bewilligten Projektmittel finden Sie hier.

Ergebnis des Projektmittelverfahrens 2024 (pdf, 621.4 KB)

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Honorarempfehlungen Bildende Kunst (pdf, 169.2 KB)

Honorarempfehlungen Film (pdf, 88.7 KB)

Honorarempfehlungen Freie darstellende Künste (pdf, 137.2 KB)

Honorarempfehlungen Literatur (pdf, 524.9 KB)

Honorarempfehlungen Musik (pdf, 74.1 KB)

Honorarempfehlungen Stadtkultur (pdf, 40.1 KB)

Förderprogrammspezifische Fragen richten Sie bitte an die in den FAQs genannten Ansprechpersonen.

Anträge und Rückfragen zum Verfahren richten Sie postalisch oder per Mail (bevorzugt) an den Senator für Kultur zu Händen:

Frau Agnieszka Kotlowska
Projektmittelvergabe
Angelegenheiten der Abteilungsleitung
Altenwall 15/16
28195 Bremen

Telefon: 0421-361-19514

Die Mailadresse lautet: projektmittel@kultur.bremen.de

Bitte nutzen Sie dazu folgende Dokumente:

ACHTUNG: Beim Speichern in einem alten Word oder Excel-Format könnte es passieren, dass Ihr Antrag vom Server zurückgewiesen wird, wenn er so eingesandt wird. Sollten Sie die Anträge nicht im neuesten Word/Excel-Format bearbeiten können, speichern Sie die Anträge nebst Anlagen bitte als PDF ab und senden diese so an uns. Eine Empfangsbestätigung gilt als Beleg dafür, dass der Antrag eingegangen ist. Wenn Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, dann kontaktieren Sie uns bitte.

FAQ zum Projektmittelverfahren (pdf, 242.4 KB)

Anlage FAQ Reisekosten (pdf, 134.9 KB)

Förder-Richtlinie Projektförderung (pdf, 143.9 KB)

Antragsformular Projektförderung (pdf, 1.3 MB)

Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx, 41.1 KB)

Es wird darum gebeten, die auf der Homepage bereitgestellten Dokumente, wie das Antragsformular und die Vorlage zum Kosten- und Finanzierungsplan, zu nutzen.

Um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir darum, das Antragsformular möglichst als PDF und den Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei mit folgender Benennung der Dokumente per Mail an uns zu senden.
Emailbetreff: 2024-MM-TT Antrag – Nachname, Vorname –Projekttitel.

Beispiel Antragsformular: 2024-09-30 Antrag – Mustermann, Max – Projekttitel
Beispiel Kosten- und Finanzierungsplan: 2024-08-16 KoFi – Mustermann, Max – Projekttitel
Beispiel Projektbeschreibung: 2024-09-30 Skizze – Mustermann, Max – Projekttitel
Beispiel Lebenslauf/Vita: 2024-09-30 Vita – Mustermann, Max – Projekttitel

Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis zum 30. September 2024 ein.
Die Entscheidung über die Vergabe der Projektmittel 2025 durch die Kulturdeputation soll Anfang Dezember 2024 erfolgen. Da die abschließende Bearbeitung der Anträge erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie den vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen, wenn Ihr Projekt vor dem 28.02.2025 starten muss. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns allerdings keine Förderzusage darstellt.

Wenn Ihr Projekt vor dem 28.02.2025 starten soll, beantragen Sie bitte einen vorzeitigen Maßnahmebeginn.

Die Projektanträge sollten enthalten:

  • Den Projekttitel und eine kurze, überschaubare Projektbeschreibung
  • Den Projektbeginn und das geplante Projektende
  • Möglichst eine Zuordnung zu einer Kultursparte, wie etwa Bildende Kunst, Theater, Queerkultur sowie die für das Projekt verantwortliche Person

Folgende Angaben sind bei der Antragstellung unabdingbar:

  • Adresse, Telefon, Mailadresse und Bankverbindung
  • Ein Finanzierungsplan mit kompletter Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die durch das geplante Projekt voraussichtlich entstehen werden sowie eine rechtsverbindliche Unterschrift

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Die Jurymitglieder der einzelnen Bereiche setzten sich bisher wie folgt zusammen:

Bildende Kunst

  • Janine Behrens (Künstlerhaus Bremen)
  • Alexander Pütz (Kunsthalle Bremen)
  • Dr. Ingmar Lähnemann (Städtische Galerie)
  • Dr. Alexandra Tacke (Senator für Kultur)
  • Simone Ewald (Senator für Kultur)
  • Sandy Volz (GEDOK und Künstlerin)
  • Markus Keuler (BBK und Künstlerin)
  • Ingo Clauss (Weserburg)

Film/Medien

  • Dr. Alexandra Tacke (Senator für Kultur)
  • Wolfgang Hippen (Filmrezensent, TAZ Kulturredaktion)
  • Dr. Anja Magali Trautmann (Filmwissenschaftlerin)
  • Roxana Richters (Produzentin, Berlin)
  • Beatrix Schwehm (Filmemacherin)

Literatur

  • Dr. Alexandra Tacke (Senator für Kultur)
  • Regina Weber (Autorin und Dramaturin)
  • Tom Bresemann (Autor und Geschäftsführer Lettrétage, Berlin)

Theater

  • Thomas Kaestle (Freiberuflicher Journalist Kulturteil Hannoversche Allg Zeitung)
  • Beatrix Brunschko (Theater im Bahnhof (TiB) in Graz)
  • Hannah Jacob (Freie Dramaturgin und Kulturmanagerin)

Tanz

  • Barbara Schmidt-Rohr (freie Künstlerin, Kuratorin, Choreographin und Dramaturgin aus Hamburg)
  • Elisabeth Krefta (Dramaturgin beim Verbund Festivalfriends)
  • Ursina Tossi (Künstlerkollektivs TREFFEN TOTAL)

Stadtkultur, Kulturpädagogik, Interkultur und Frauenförderung

  • Prof. Dr. Ralf Rummel-Suhrcke (Hochschule für Künste)
  • Britta Schmedemann (Stadtbibliothek Bremen)
  • Libuse Cerna (Bremer Rat für Integration)
  • Stylianós Eleftherakis (Künstler, ehemals Kulturwerkstatt Westend)
  • Katharina Kunze (ZGF)
  • Kathrin Jahn (Kulturprojekte Berlin)
  • Jessica Leffers (Blauschimmel-Atelier Oldenburg)
  • Nicole Benewaah Gehle (Fotografin und Künstlerin)
  • Torsten Fink (Senator für Kultur)

Allg. Projektförderung Musik und Ensembleförderung

  • Heidi Gröger (Dozentin für Viola da gamba an der Musikhochschule Frankfurt am Main)
  • Lena Krause (Geschäftsführerin von FREO e.V., Mitglied im Präsidium des Deutschen Musikrates)
  • Solveig Schneider (Geschäftsführerin des Landesmusikrates Bremen)
  • Gunnar Geßner (Projektleiter im MusikZentrum Hannover gGmbH)
  • Gabriele Nogalski (Referatsleiterin Senator für Kultur Bremen)

Ensembleförderung

Die Ensembleförderung ist aktuell ausgesetzt. Erneute Antragstellung ist voraussichtlich für das Jahr 2027 ab dem 30. September 2026 zu stellen.

Das Förderprogramm "Ensembleförderung Musik" soll professionellen freien Ensembles und Orchestern Freiräume für künstlerische Entwicklung schaffen, indem es eine systematische dreijährige Förderung gewährt, die für Künstlerhonorare sowie für allgemeine Kosten wie z.B. künstlerische Leitung, Dramaturgie, Recherchen, Organisation, Akquise, Buchhaltung, Probenräume u.ä. eingesetzt werden kann.

Ziel der Förderung ist es, freie Ensembles in die Lage zu versetzen, die Präsentation ihrer künstlerischen Arbeit zu professionalisieren, neue innovative Wege auszuprobieren und ihr künstlerisches Profil zu schärfen. Damit sollen die Arbeitsbedingungen der Ensembles insgesamt verbessert werden und das großstädtische Musikleben in Bremen durch die Vielfalt seiner instrumentalen und vokalen Klangkörper in ihrer ganzen Breite plastisch werden.

Hier finden Sie die Fördergrundsätze der Ensembleförderung (pdf, 262.5 KB)

Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (docx, 41.7 KB). Einzureichen sind zudem eine ausführliche Darstellung des Konzeptes, die künstlerischen Curricula der Ensemblemitglieder sowie ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx, 40.8 KB).

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an

Chris Richter

Fachbereich Musik
Ansprechpartner Theater, Tanz und Musik

Altenwall 15/16
28195 Bremen


Förderung von Projekten der Queerkultur

Der Senator für Kultur vergibt für das Jahr 2025 wieder Projektmittel für Queerkulturprojekte.

Ziel der Förderung ist es, über kulturelle Projekte die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Homophobie und Cis-Heteronormativität, für Trans- und Interphobie zu fördern, um nachhaltig bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität entgegen zu wirken. Ein besonderes Augenmerk wird auf intersektionale Diskriminierung gelegt.

Zur Steigerung der Vielfalt und Diversität sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die bestehende Normen im Zusammenhang mit sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität aufarbeiten, verdeutlichen, hinterfragen oder erweitern mit dem Ziel, unterschiedliche individuelle Lebensentwürfe als gleichberechtigt zu erkennen und zu fördern. Dies kann insbesondere im kulturellen oder alltagsbezogenen Zusammenhang stattfinden.

Es können Projekte aus allen kulturellen Sparten gefördert werden: Zum Beispiel Bildende Kunst, Performance, Musik, Film, Theater, Literatur, Stadtkultur, oder sie können auch spartenübergreifend sein. Der Kulturbezug muss erkennbar sein.

Ab sofort können Anträge für Projekte in 2025 eingereicht werden. ACHTUNG: Die Anträge sind bis zum 30. September 2024 einzureichen.

Das Verfahren orientiert sich am üblichen Projektmittelverfahren.

Es wird darum gebeten, die dort bereitgestellten Dokumente, wie das Antragsformular (pdf, 1.3 MB) und die Vorlage zum Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx, 41.1 KB), zu nutzen. Die dort bereitgestellte Förder-Richtlinie (pdf, 143.9 KB) und die FAQs sind ebenfalls Grundlage für das Vergabeverfahren.

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:

Torsten Fink

Referatsleitung Stadtkultur, Bürgerhäuser, Kulturelle Bildung, Kulturpädagogik, Integration / Migration, Frauenkultur, Queerkultur, Eigenbetriebe kultureller Bildung, Musikschule Bremen

Altenwall 15/16
28195 Bremen

Junge Szene und Subkultur

Junge Szene und Subkultur sind insbesondere Projekte, die wesentlich geprägt sind durch:

  • eine experimentelle Herangehensweise,
  • unkommerzielle Absichten, Ehrenamt oder Aktivismus,
  • ein Adressieren eines zumeist jungen Publikums abseits sonstiger geförderter
    oder kommerzieller Angebote,
  • Kombinationen unterschiedlicher Sparten, teils gemixt mit Vorträgen oder partizipativen Elementen,
  • spartenübergreifende Raumnutzungen teils in Verbindung mit Ateliers, Werkstätten oder Workshops,
  • Netzwerke und kollektive Strukturen ohne gesellschafts- oder vereinsrechtliche Strukturen,
  • keine oder kaum Eingliederung in vorhandene Einrichtungen oder etablierte Strukturen wie Landesverbände, Vereine, Nachwuchsorganisationen etc.

Das Ergebnis des Projektmittelverfahrens 2. Tranche 2024 Junge Szene und Subkultur (pdf, 80.4 KB) ist nun verfügbar.

Eingereicht werden können ab sofort und schnellstmöglich bis zum 16.08.2024 Anträge für Projekte für die 2. Tranche 2024:
Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular (pdf, 1.2 MB) und den Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx, 41.1 KB).
Die Förderkriterien können Sie der Förder-Richtlinie Förderrichtlinie (pdf, 143.9 KB) entnehmen.

Der Förderzeitraum für die 2. Tranche läuft vom 16.08.2024 bis zum 28.02.2025. Bitte wählen Sie Ihren Projektzeitraum entsprechend.

Bitte beachten Sie die Antragsfrist: 16.08.2024

Um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir darum, das Antragsformular möglichst als PDF und den Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei mit folgender Benennung der Dokumente per Mail an uns zu senden.
Emailbetreff: 2024-MM-TT Antrag – Nachname, Vorname –Projekttitel.

Beispiel Antragsformular: 2024-08-16 Antrag – Mustermann, Max – Projekttitel
Beispiel Kosten- und Finanzierungsplan: 2024-08-16 KoFi – Mustermann, Max – Projekttitel
Beispiel Projektbeschreibung: 2024-08-16 Skizze – Mustermann, Max – Projekttitel
Beispiel Lebenslauf/Vita: 2024-08-16 Vita – Mustermann, Max – Projekttitel

Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Für förderprogrammspezifische Fragen wenden Sie sich bitte an die in den FAQs genannten Ansprechpersonen.

Anträge und Rückfragen zum Verfahren richten Sie postalisch oder per Mail (bevorzugt) an den Senator für Kultur zu Händen:

Frau Agnieszka Kotlowska

Projektmittelvergabe
Angelegenheiten der Abteilungsleitung

Altenwall 15/16
28195 Bremen

Corona-Stipendienförderung

Die Zeit der Corona-Pandemie hat uns allen einiges abverlangt – dies galt besonders für den Kulturbereich. Der Senator für Kultur hat viel dafür getan die Notsituation, in der sich Künstlerinnen und Künstler befanden, abzufedern. Im Rahmen eines umfangreichen Stipendienprogramms wurden die verschiedensten Projekte gefördert.

Die Kulturszene musste unter den Bedingungen der Pandemie unter ganz neuen Bedingungen arbeiten, was die kreativen Künstlerinnen und Künstler aber nicht gestoppt hat. Tatsächlich kamen unter den erschwerten Voraussetzungen ganz neue Ideen in den Blickpunkt, teilweise auch im direkten Bezug auf die Pandemie. In der dazugehörigen Artikelreihe wurde über einige dieser sehr kreativer Projekte berichtet.