Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Projektförderung des Senators für Kultur.
Das zentrale Ziel der Projektförderung ist die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Dabei sollen besonders freie und nicht-institutionsgebundene Künstlerinnen und Künstler in den Blick genommen werden. Die Ausreichung der Mittel orientiert sich an den Regularien der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr. Erste Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und der Antragsstellung können Sie den FAQs zum Projektmittelverfahren (pdf, 146.2 KB) entnehmen. Zur fairen Honorierung oder Entlohnung verweisen wir auf die hier veröffentlichten Konzepte zu den Honorarempfehlungen der Verbände.
Honorarempfehlungen Bildende Kunst (pdf, 68.2 KB)
Honorarempfehlungen Film (pdf, 89.3 KB)
Honorarempfehlungen Freie darstellende Künste (pdf, 137.2 KB)
Honorarempfehlungen Literatur (pdf, 524.9 KB)
Honorarempfehlungen Stadtkultur (pdf, 47.7 KB)
Das Verfahren zur Projektmittelvergabe 2023 ist geschlossen. Hier finden Sie eine Liste der genehmigten Projektmittel für 2023:
Projektmittelliste 2023 (pdf, 656.7 KB)
Anträge und Rückfragen richten Sie postalisch oder digital an den Senator für Kultur zu Händen:
Frau Agnieszka Kotlowska
Projektmittelvergabe
Angelegenheiten der Abteilungsleitung
Altenwall 15/16
28195 Bremen
Telefon: 0421-361-19514
Die Mailadresse lautet: projektmittel@kultur.bremen.de
Bitte nutzen Sie dazu folgende Dokumente:
ACHTUNG: Beim Speichern in einem alten Word oder Excel-Format könnte es passieren, dass Ihr Antrag vom Server zurückgewiesen wird, wenn er so eingesandt wird. Sollten Sie die Anträge nicht im neuesten Word/Excel-Format bearbeiten können, speichern Sie die Anträge nebst Anlagen bitte als PDF ab und senden diese so an uns. Eine Empfangsbestätigung gilt als Beleg dafür, dass der Antrag eingegangen ist.
Antragsformular Projektförderung 2023 (docx, 37.9 KB)
Förder-Richtlinie Projektförderung (pdf, 143.9 KB)
Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx, 20.3 KB)
Für Projekte im Bereich Theater, Tanz, Musik und Performance nutzen Sie bitte diesen gesonderten Kosten- und Finanzierungsplan Theater, Tanz, Musik (xlsx, 20.2 KB)
Für die Antragstellung in der Konzeptförderung stehen folgende Dokumente bereit:
Antragsformular Konzeptförderung (docx, 39.5 KB)
(Identisch mit dem Formular Projektförderung)
Kosten- und Finanzierungsplan Konzeptförderung (xlsx, 20.2 KB)
Für Konzeptförderung im Bereich Theater, Tanz, Musik und Performance nutzen Sie bitte diesen gesonderten Kosten- und Finanzierungsplan Konzeptförderung Tanz, Theater, Musik (xlsx, 21.3 KB)
Für die derzeitige Vergaberunde der Projektmittel sind folgende Jurymitglieder in den einzelnen Bereichen vorgesehen.
Film/Medien
Literatur
Stadtkultur/Kulturpädagogik/Interkultur/Frauenförderung
Theater
Tanz
Musik
Die ST ART Jugend Kunst Stiftung verfolgt das Anliegen, die direkte Begegnung der jungen Generation mit Kunst und Kultur zu fördern und unterstützt Kultureinrichtungen und Künstler in experimentellen Arbeitsweisen und neuen Kooperationsformen mit Kindern und Jugendlichen. Es handelt sich um eine Stiftung des Bremer Senats, die 2003 gegründet wurde.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren der ST ART Jugend Kunst Stiftung Bremen finden Sie hier Link zur Start Stiftung.
ACHTUNG: Für die Vergaberunde 2023 können ab sofort und bis zum 17. März 2023 Anträge für Projekte eingereicht werden.
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (xlsx, 54.8 KB).
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen und/oder eventuelle Rückfragen an
Das Förderprogramm "Ensembleförderung Musik" soll professionellen freien Ensembles und Orchestern Freiräume für künstlerische Entwicklung schaffen, indem es eine systematische dreijährige Förderung gewährt, die für Künstlerhonorare sowie für allgemeine Kosten wie z.B. künstlerische Leitung, Dramaturgie, Recherchen, Organisation, Akquise, Buchhaltung, Probenräume oder auch für die Anschaffung von technischem Equipment zur Realisierung von qualitativ hochwertigen online-Präsentationen eingesetzt werden kann.
Ziel der Förderung ist es, freie Ensembles in die Lage zu versetzen, die Präsentation ihrer künstlerischen Arbeit zu professionalisieren, neue innovative Wege auszuprobieren und ihr künstlerisches Profil zu schärfen. Damit sollen die Arbeitsbedingungen der Ensembles insgesamt verbessert werden und das großstädtische Musikleben in Bremen durch die Vielfalt seiner Klangkörper in ihrer ganzen Breite plastisch werden.
Hier finden Sie die Fördergrundsätze der Ensembleförderung (pdf, 262.5 KB)
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (docx, 35.8 KB). Einzureichen sind zudem der Kosten- und Finanzierungsplan 2020 (xlsx, 17.8 KB) bzw. der Kosten- und Finanzierungsplan 2021 bis 2023 (xlsx, 20.9 KB).
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an
Der Senator für Kultur vergibt für das Jahr 2023 wieder Projektmittel für Queerkulturprojekte.
Ziel der Förderung ist es, über kulturelle Projekte die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Homophobie und Cis-Heteronormativität, für Trans- und Interphobie zu fördern, um nachhaltig bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität entgegen zu wirken. Ein besonderes Augenmerk wird auf intersektionale Diskriminierung gelegt.
Zur Steigerung der Vielfalt und Diversität sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die bestehende Normen im Zusammenhang mit sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität aufarbeiten, verdeutlichen, hinterfragen oder erweitern mit dem Ziel, unterschiedliche individuelle Lebensentwürfe als gleichberechtigt zu erkennen und zu fördern. Dies kann insbesondere im kulturellen oder alltagsbezogenen Zusammenhang stattfinden.
Es können Projekte aus allen kulturellen Sparten gefördert werden: Zum Beispiel Bildende Kunst, Performance, Musik, Film, Theater, Literatur, Stadtkultur, oder sie können auch spartenübergreifend sein. Der Kulturbezug muss erkennbar sein.
Eingereicht werden können ab sofort und schnellstmöglich Anträge für Projekte in 2023:
Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular (docx, 39.1 KB) und den Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx, 19 KB).
Die Förderkriterien können Sie der Förder-Richtlinie (pdf, 143.9 KB) entnehmen.
Das Verfahren orientiert sich am üblichen Projektmittelverfahren.
ACHTUNG: Die Anträge sind bis zum 30. September 2022 einzureichen.
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:
Eine weitere Vergaberunde der Projektmittel Junge Szene und Subkultur ist eröffnet. Dieses Jahr wird es aufgrund der anstehenden Bürgerschaftswahlen voraussichtlich nur eine Vergaberunde geben. Bitte beachten sie die Antragsfrist (1. März 2023).
Junge Szene und Subkultur sind insbesondere Projekte, die wesentlich geprägt sind durch:
Als Junge Szene gefördert werden sollen insbesondere
Für die Antragstellung stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Bitte senden Sie Ihren Antrag mit dem Betreff "Subkultur / Junge Szene" bis zum 1. März 2023 möglichst digital an:
Wir kommen dann gezielt auf die AntragstellerInnen zu, beraten und begleiten konkret hinsichtlich der weiteren Antragsschritte unter Einhaltung der Förderrichtlinie (pdf, 143.9 KB).
Das Ergebnis der 4. Vergaberunde 2022 finden Sie hier (pdf, 311.1 KB).
Anträge für die Vergaberunde 2023 für die ST ART Stiftung können jetzt eingereicht werden.